Elternbeiträge

Für den Besuch der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort, Sonderöffnungszeiten, Mittagessen) gelten einheitliche Elternbeträge. Die Beiträge richten sich nach der Entgelttabelle der Stadt Salzgitter.

 

Bei Bedarf werden diese zum Teil oder in voller Höhe übernommen (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Einrichtungsleitung).

 

 

Aktuelle Beiträge für Kinder mit Wohnsitz Salzgitter:

 

ELTERNBEITRAG KINDERGARTEN MONATLICH

 

 Betreuungszeit

 bis max. 8 St. täglich

 Sonderöffnung (je 1/2 St.)

 die über eine Betreuungszeit

 von 8 St. hinausgeht

 bei 1. Kind   0.00 €  10.00 €
 bei 2. Kind   0.00 €    8.00 €
 bei 3. Kind   0.00 €    7.00 €

ELTERNBEITRAG KRIPPE MONATLICH

 

 bei 8 St.

 bei 6 St.

 bei 4 St.

 Sonderöffnung (je 1/2 St.)

 bei 1. Kind   267.00 €  200.25 €  133.50 €  16.69 €
 bei 2. Kind   213.00 €  159.75 €  106.50 €  13.31 €
 bei 3. Kind   187.00 €  140.25 €    93.50 €  11.69 €

ELTERNBEITRAG HORT MONATLICH

 

 Hortbetreuung (+ Ferien)

 bei 3,25 St. täglich

 bei 1. Kind  112.00 €
 bei 2. Kind    90.00 €
 bei 3. Kind    79.00 €

Hinweis auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

 

Sollten Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, werden Ihrem Kind ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Dazu gehört auch ein Beitrag zur Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten.

 

Der Antrag ist von Ihnen beim Jobcenter bzw. bei der Wohngeldstelle der Stadt Salzgitter zu stellen.