Für den Besuch der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort, Sonderöffnungszeiten, Mittagessen) gelten einheitliche Elternbeträge. Bei Bedarf werden diese zum Teil oder in voller Höhe
übernommen (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Einrichtungsleitung).
Aktuelle Beiträge für Kinder mit Wohnsitz Salzgitter: